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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

 

  1. GEGENSTAND

1.1.        Die Dine In Taste GmbH, Kastanienallee 99 A, 10435 Berlin (nachfolgend “getvoila“) betreibt vornehmlich eine Online-Plattform, welche die Möglichkeit bietet, auf www.getvoila.com sowie damit verbundenen Webseiten und Apps (gemeinsam “Plattform“) Gastronomie-Leistungen zu bestellen. Zudem bietet getvoila seinen Kunden diese Gastronomie-Leistungen jedoch auch außerhalb der Plattform über weitere Kanäle zum Kauf an. 


1.2.   Die Gastronomie-Leistungen können insbesondere – aber nicht abschließend – in der Zubereitung, Vorbereitung und Verpackung von Lebensmitteln bestehen, die dann als vorbereitete (gegebenenfalls auch vorverpackte Lebensmittel umfassende) Koch-Sets - im gefrorenem oder im nicht gefrorenem Zustand - zur finalen Zubereitung zur Verfügung gestellt werden oder aber als bereits final und frisch zubereitete Speisen und Getränke. 


1.3.   getvoila kauft die diversen Gastronomie-Leistungen bei verschiedenen Partnern ein und vertreibt diese dann im eigenen Namen weiter an die Kunden. Sowohl privat als auch gewerblich auftretende Kunden können von getvoila Gastronomie-Leistungen beziehen.


1.4.        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (“AGB“) gelten für die Bestellungen von Gastronomie-Leistungen durch gewerblich auftretende Kunden (nachfolgend auch “Geschäftskunden“ oder “Kunden“) und die dadurch abgeschlossenen Verträge, aber auch für die Nutzung der Plattform durch Geschäftskunden und die hierdurch eingegangenen vertraglichen Beziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden finden ausdrücklich keine Anwendung. Diese AGB gelten nicht für privat auftretende Kunden.


1.5.        Im Rahmen der Bestellung von Gastronomie-Leistungen kann der Kunde alkoholische Waren bestellen. getvoila weist darauf hin, dass alkoholische Waren nur an Personen über 18 Jahren ausgegeben werden und behält sich das Recht vor, eine entsprechende Altersidentifikation zu verlangen sowie die Auslieferung zu verweigern, sollte eine entsprechende Altersidentifikation nicht erbracht werden können. Darüber hinaus behält sich getvoila das Recht vor, die Auslieferung von Alkohol an Personen zu verweigern, welche den Eindruck erwecken, bereits unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen zu stehen.


1.6.   Soweit der Kunde die Plattform nutzen möchte, kann er sich für die Plattform kostenlos registrieren. Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und sonstiger Nutzung der Plattform, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellung erforderlichen Angaben, wie Vor- und Nachname, Lieferadresse, Zahlungsdaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig anzugeben. Falschangaben können insbesondere eine zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Haftung des Kunden auslösen. Der Kunde wird seine Zugangsdaten nicht weitergeben, sie für Unberechtigte unzugänglich sicher aufbewahren und getvoila ein Abhandenkommen oder eine Weitergabe unverzüglich in Textform anzeigen. Der Kunde haftet für sämtliche, auch missbräuchliche, Bestellungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat.


1.7.       getvoila ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen. Dabei wird getvoila sicherstellen, dass die ihr obliegenden Pflichten auch von dem Dritten eingehalten werden.


  1. LEISTUNGEN VON GETVOILA

2.1.       getvoila kauft die oben genannten Gastronomie-Leistungen bei seinen Partnern ein und verkauft diese dann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter an die Kunden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Kunden oder des Partners durch getvoila findet nicht statt. Durch die Bestellungen des Kunden kommt somit ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und getvoila zustande, und nicht auch zwischen dem Kunden und dem Partner von getvoila.


2.2   Ferner kann getvoila (im eigenen Ermessen) die Plattform zur Verfügung stellen, welche ebenfalls die Abwicklung von Bestellungen und Bezahlungen des Kunden bei getvoila ermöglichen kann.

 

  1. BESTELLUNGSABWICKLUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

3.1.        Abbildungen und Fotos der Gastronomie-Leistungen in an den Kunden zur Verfügung gestellten Materialien oder auf der Plattform können teilweise von dem Erscheinungsbild der an den Kunden gelieferten Gastronomie-Leistung abweichen.  


3.2.        Alle Leistungsofferten von getvoila (bspw. in zur Verfügung gestellten Materialien oder auf der Plattform) stellen lediglich unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von entsprechenden Angeboten durch den Kunden dar. Erst die abgegebene Bestellung des Kunden an getvoila gilt mit dessen Zugang als verbindliches Angebot des Kunden gegenüber getvoila auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages in Bezug auf die Gastronomie-Leistungen. 


3.3.        Ein wirksamer Vertrag zwischen getvoila und dem Kunden bezüglich der Gastronomie-Leistungen erfordert die Annahme des Angebots des Kunden durch getvoila und kommt wie folgt zustande:


Der Kunde kann durch das vollständige Ausfüllen und Absenden eines von getvoila online oder offline bereit gestellten Bestellformulars, oder durch eine entsprechende Bestellung per E-Mail (an order@getvoila.com)  - oder aber durch Abschluss eines Bestellvorgangs auf der Plattform mittels Betätigen der Schaltfläche “zahlungspflichtig bestellen“ – eine Bestellung abschließen und somit ein bindendes Angebot gegenüber getvoila abgeben. Der Kunde kann daraufhin eine automatisierte Bestellbestätigung erhalten. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch noch keine Annahmeerklärung seitens getvoila dar. Das Angebot des Kunden kann getvoila entweder durch Übersenden einer Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung (bspw. per E-Mail) oder durch Übersenden einer Versandbestätigung an den Kunden annehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande und erst dann entsteht auch ein Anspruch des Kunden auf die bestellten Gastronomie-Leistungen. 

 

  1. LIEFERUNG 

4.1.        Für die Lieferung der Gastronomie-Leistungen an den Kunden kann getvoila von dem Kunden eine Auslieferungsgebühr erheben, deren Höhe dem Kunden vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt oder angezeigt wird. Die genaue Lieferzeit kann je nach Partner von getvoila und je nach Einzelheiten der Bestellung (z.B. Bestellmenge, Entfernung, Tageszeit, etc.) variieren. Die seitens getvoila oder seitens der Versand-Partner gegenüber dem Kunden mitgeteilten Lieferzeiten stellen lediglich Einschätzungen dar. 


4.2.        getvoila liefert die Gastronomie-Leistungen nur an Lieferdienst zustellfähige Adressen in Deutschland und Österreich aus, welche sich in den, von getvoila gesondert angegebenen oder auf der Plattform vorgesehenen, Liefergebieten befinden. Die Lieferung seitens getvoila erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. 


4.3.        Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass es sich bei den Gastronomie-Leistungen auch um frisch zubereitete und schnell verderbliche Waren oder aber auch um gefrorene Waren handeln kann. Er verpflichtet sich, zu der ihm mitgeteilten Lieferzeit unter den bei der Bestellaufgabe genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung zu stehen und die Gastronomie-Leistungen an der von ihm mitgeteilten Lieferadresse unverzüglich in Empfang zu nehmen oder durch eine zur Entgegennahme der Gastronomie-Leistungen berechtigten Personen in Empfang nehmen zu lassen. Da es sich bei den Gastronomie-Leistungen auch um frisch zubereitete und schnell verderbliche Waren oder aber auch um gefrorene Waren handeln kann, ist sich der Kunde darüber bewusst, dass während der Auslieferung gekühlte Waren (oder entsprechend gekennzeichnete Waren) auch nach Übergabe an ihn weiterhin entsprechend gekühlt werden sollten, um eine entsprechende Haltbarkeit zu gewährleisten. Findet eine entsprechende Kühlung durch den Kunden nicht statt, kann er keine entsprechenden Ansprüche gegenüber getvoila geltend machen. Der Kunde wird gebeten, die Lieferung bei Erhalt auf Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche Mängel gegenüber der ausliefernden Person unverzüglich zu rügen. Spätere Mängelrügen können ebenfalls unverzüglich unmittelbar an getvoila gerichtet werden.


4.4.        Soweit weder eine persönliche Übergabe noch die Übergabe an einen sonst zur Entgegennahme Bevollmächtigten möglich oder durch den Kunden gestattet ist, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Ein weiterer Zustellversuch liegt im Ermessen von getvoila. 


4.5.        Bei einer seitens des Kunden angewiesenen Übergabe der Gastronomie-Leistungen an sonst zur Entgegennahme Bevollmächtigten oder bei einer Abstellung an einem vom Kunden bestimmten Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Gastronomie-Leistungen auf den Kunden über. Unklarheiten in Zusammenhang mit vom Kunden angegebenen Abstellorten gehen im Zweifel zu Lasten des Kunden. getvoila obliegt in diesem Zusammenhang keine Prüfpflicht in Bezug auf die Geeignetheit des vom Kunden angegebenen Abstellortes.


4.6.        getvoila behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Gastronomie-Leistungen durch den Kunden das Eigentum an den Gastronomie-Leistungen vor.

 

  1. BEZAHLUNG

5.1.        getvoila behält sich vor, die dem Kunden gegenüber angebotenen Zahlungsmethoden zu ändern. Die Wahl der Zahlungsmethode durch den Kunden ist verbindlich. 


5.2.        Sofern der Kunde eine von getvoila ihm gegenüber angebotene  Online-Zahlungsmethode wählt, wird seine Zahlung gegebenenfalls durch einen mit getvoila kooperierenden externen Zahlungsdiensteanbieter abgewickelt. In diesem Fall können bei dem externen Zahlungsdiensteanbieter auch die Karten- und/oder Kontodaten des Kunden für eine erneute Bestellung hinterlegt und gespeichert werden, soweit der Kunde sich zu einer Hinterlegung oder Speicherung entscheidet und hierdurch sein Einverständnis dazu erklärt. Es können in diesem Zusammenhang auch Geschäftsbedingungen des Zahlungsdiensteanbieters Anwendung finden.


5.3.        Der Kunde stellt sicher, dass seine in Bezug auf Zahlungsmethoden gemachten oder hinterlegten Angaben während der Vertragsbeziehung stets richtig und aktuell sind. Änderungen in diesem Zusammenhang, wie beispielsweise die Änderung seiner Bankverbindung oder der Kreditkartendaten, wird der Kunde getvoila unverzüglich mitteilen, wenn dies für die Bezahlung bereits aufgegebener Bestellungen seitens des Kunden erforderlich ist.


5.4.        Die Zahlungsforderungen von getvoila sind nach Ablauf von sieben Tagen fällig, soweit nicht zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.



5.6.        getvoila kann dem Kunden (im eigenen Ermessen) im Anschluss an die Bestell- oder Auftragsbestätigung eine automatisierte Rechnung in Textform zukommen lassen. 


  1. GUTSCHEINAKTIONEN

6.1.        In Bezug auf Gutscheine richten sich die Gutscheinbedingungen nach den jeweiligen Gutscheinaktionen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den jeweiligen Gutscheinbedingungen und diesen AGB gelten die Gutscheinbedingungen vorrangig.


6.2.        Soweit die Gutscheinaktionen keine gesonderten und hiervon abweichenden   Gutscheinbedingungen besitzen, gilt für Gutscheine grundsätzlich das Folgende: (i) Gutscheine sind nicht mit anderen Rabattaktionen oder sonstigen Guthaben oder Gutschriften kombinierbar; (ii) eine nachträgliche Berücksichtigung von Gutscheinen ist nicht möglich.


6.3.        Dem Kunden ist es nicht gestattet, Gutschein-Codes von oder in Bezug auf getvoila auf kommerziellen Webseiten oder Drittanbieterseiten, wie z.B. Gutscheinseiten, Dealblogs oder Foren zu veröffentlichen. Das Gleiche gilt für Äußerungen des Kunden auf den vorgenannten Webseiten, ihn zwecks Mitteilung des Gutschein-Codes zu kontaktieren. Gutschein-Codes, welche unter Verletzung der vorgenannten Ziffer veröffentlicht oder weitergegeben werden, werden seitens getvoila deaktiviert. getvoila behält sich das Recht vor, Bestellungen, welche unter Verwendung von derart veröffentlichten oder weitergegebenen Gutschein-Codes getätigt wurden, jederzeit zu stornieren.

 

  1. LEBENSMITTEL

7.1.        Die Lebensmittel im Rahmen der Gastronomie-Leistungen können Allergene, Zusatzstoffe oder andere Inhaltsstoffe enthalten. Für detaillierte Informationen zu Allergenen, Inhaltsstoffen, Zusatzstoffen oder weiteren Lebensmittelhinweisen sowie kennzeichnungspflichtigen Zutaten, kann der Kunde von dem Partner von getvoila gegebenenfalls auch einen der Lieferung beiliegenden Handzettel erhalten, welchen der Kunde sorgsam prüfen wird. Im Falle von Rückfragen zu Allergenen, Inhaltsstoffen, Zusatzstoffen oder weiteren Lebensmittelhinweisen sowie kennzeichnungspflichtigen Zutaten steht dem Kunden darüber hinaus neben dem Produktkatalog von getvoila auch der getvoila-Kundenservice auf Anfrage jederzeit zur Verfügung. Im Falle von bestehenden Unsicherheiten seitens des Kunden ist von einer Bestellung abzusehen oder - sofern bereits bestellt - von einer Verwendung oder einem Weiterverkauf der Lebensmittel abzusehen. In diesem Zusammenhang ist der Kunde ebenfalls entsprechend verpflichtet, auch sonstige Produkt-, Verzehr– und Warnhinweise zu den gelieferten Gastronomie-Leistungen vorab sorgfältig zu lesen und zu beachten.


7.2.        getvoila ist zu keinem Zeitpunkt als Hersteller der Waren, Gerichte oder Lebensmittel in den Gastronomie-Leistungen oder als Hersteller der Gastronomie-Leistungen selbst anzusehen. getvoila bezieht diese von ihren Partnern. Somit ist der jeweilige Partner von getvoila der Hersteller der Waren, Gerichte und Lebensmittel in den Gastronomie-Leistungen oder der Gastronomie-Leistungen selbst, sowohl gegenüber getvoila als auch gegenüber dem Kunden.


7.3.        Da es sich bei den Gastronomie-Leistungen und den Waren überwiegend um frisch zubereitete und schnell verderbliche Waren oder aber um gefrorene Waren handelt, sind diese von dem Kunden im Rahmen des von getvoila oder von dem Partner mitgeteilten Haltbarkeits- oder Verzehrzeitraum zu verzehren. Dieser Haltbarkeits- oder Verzehrzeitraum kann dem Kunden dabei durch Aufdruck auf den Gastronomie-Leistungen oder Waren, auf deren Verpackung, auf dem Handzettel, im Rahmen der Bestell- oder Auftragsbestätigung oder auf andere angemessene Art und Weise mitgeteilt werden. Eine Genießbarkeit der Gastronomie-Leistungen oder Waren nach Ablauf des mitgeteilten Haltbarkeits- oder Verzehrzeitraums wird seitens getvoila gegenüber dem Kunden nicht gewährleistet und auch nicht geschuldet.


7.4.        Soweit der Kunde einen Weiterverkauf oder Weitervertrieb der Gastronomie-Leistungen beabsichtigt, so hat er die Gastronomie-Leistungen stets nach dem anwendbaren Recht, insbesondere nach den anwendbaren lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zu lagern, weiterzuverarbeiten und zu verpacken. Zudem wird der Kunde beim Weiterverkauf oder Weitervertrieb alle ihn treffenden Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach dem anwendbaren Recht, insbesondere nach den anwendbaren lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einhalten. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde getvoila auch hinsichtlich sämtlicher aufgrund eines diesbezüglichen Verstoßes verursachter Schäden oder Kosten auf erstes Anfordern frei, soweit Ansprüche Dritter gegen getvoila geltend gemacht werden. Der Partner verpflichtet sich getvoila gegenüber in Bezug auf die Gastronomie-Leistungen, alle für seinen Tätigkeitsbereich anwendbaren Bestimmungen einzuhalten sowie Vorgaben in Bezug auf Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten zu beachten, sofern ihm diese mitgeteilt wurden und er die Beachtung gegenüber getvoila bestätigt hat.


7.5.        Der Kunde wird sich (insbesondere aber nicht abschließend bei einem beabsichtigten Weiterverkauf) eigenständig, sofern er den einschlägigen Bestimmungen unterfällt, bei den in Bezug auf Verpackungsmaterialien zuständigen Stellen (bspw. bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister - ZSVR - gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz) rechtzeitig vor Beginn des Vertragsverhältnisses registrieren und dort während der Dauer des Vertragsverhältnisses registriert bleiben. Die Prüfung und Entscheidung darüber, ob der Kunde den insofern maßgeblichen Bestimmungen unterfällt, und sich in ein entsprechendes Register einzutragen hat, obliegt einzig dem Kunden und nicht getvoila.

 

  1. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

8.1.        Die zwischen dem Kunden und getvoila geschlossenen Verträge zum Bezug von Gastronomie-Leistungen sind überwiegend Kaufverträge, die mit Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten enden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.


8.2.        In gesondert ausgewiesenen Fällen werden Vertragsverhältnisse mit einer bestimmten Vertragslaufzeit oder mit einer festen Anzahl von Gastronomie-Leistungen oder Lieferungen vereinbart. Solche Vertragsverhältnisse enden mit Ablauf der bestimmten Vertragslaufzeit oder mit Lieferung und Bezahlung der vereinbarten festen Anzahl von Gastronomie-Leistungen oder Lieferungen. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesen Fällen nicht. Alternativ können solche Vertragsverhältnisse mit einer Frist von zwei Wochen von jeder Partei gekündigt werden.


8.3   In gesondert ausgewiesenen Fällen werden Vertragsverhältnisse mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit vereinbart. Solche Vertragsverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten von jeder Partei gekündigt werden.


8.4.   Das Vertragsverhältnis zwischen getvoila und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform ist für jede Partei jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Pflicht zur Bezahlung bereits aufgegebener Bestellungen seitens des Kunden wird hiervon nicht berührt.


8.5.        getvoila behält sich das Recht vor, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für Scherzbestellungen, Gutscheinmissbrauch oder Betrug bei Kreditkartenzahlungen, entsprechende Bestellungen zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen zu stornieren bzw. nicht anzunehmen.


8.6.        Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


8.7.   Nach Vertragsbeendigung bleiben jegliche Verpflichtungen aus dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte vollständig abgewickelt sind. Zudem wird der Kunde auch nach Vertragsbeendigung bei Aufforderung durch getvoila unverzüglich etwaige - etwa für steuerliche Zwecke erforderliche – Dokumente, Bestätigungen und Informationen übermitteln und das ggf. zur Verfügung gestellte Verpackungs-, Versand-, oder Marketingmaterial umgehend auf eigene Kosten an getvoila zurückzusenden.


  1. SCHUTZRECHTE

Soweit der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses Gastronomie-Leistungen bezieht, welche vereinbarungsgemäß dazu bestimmt sind von ihm mit Bezug zu den Marken, Brands, sonstigen Kennzeichenrechten oder sonstigen Schutzrechten von getvoila verwendet zu werden (bspw. weitervertrieben, weiterverkauft, weitergegeben, vermarktet, beworben, angepriesen, zubereitet, oder ähnliches) gilt das Nachfolgende:


getvoila gewährt dem Kunden für die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit und dabei insbesondere für den Weitervertrieb der Gastronomie-Leistungen sowie für mit dem Weitervertrieb der Gastronomie-Leistungen zusammenhängende Werbemaßnahmen ein räumlich und inhaltlich begrenztes, einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an ihren Marken und sonstigen Kennzeichenrechten (z.B. Name, Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnung, Logos) sowie an sonstigen Schutzrechten, die getvoila an von ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Fotos, Informationen und sonstigen Materialien hält. Eine Nutzung und Weitergabe der Unterlagen, Daten, Fotos, Informationen und sonstigen Materialien außerhalb des Vertragsumfangs ist untersagt und jeder Fall der Zuwiderhandlung – insbesondere die Weitergabe an Konkurrenzunternehmen von getvoila - begründet eine Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von getvoila gestellt wird, gerichtlich überprüfbar ist und auf etwaige Schadensersatzansprüche von getvoila angerechnet wird. Sämtliche an den von getvoila dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Materialien, Unterlagen, Informationen, Daten, Fotos, etc. bestehenden Urheber-, Eigentums-, oder sonstigen Schutzrechte verbleiben bei getvoila.

 

  1. HAFTUNG 

10.1.        getvoila haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet getvoila jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von getvoila jedoch auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung von getvoila wird ausgeschlossen.


10.2.        Soweit die Haftung von getvoila ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


10.3.        Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


10.4.        getvoila haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, UMTS Übertragung).


10.5.      getvoila ist bemüht, die Plattform allen Kunden zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen. Davon auszunehmen sind vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern, sowie im Falle höherer Gewalt. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene Bereitstellung der Plattform. Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden jedoch auf ein mögliches Minimum reduziert.


10.6.        Die Plattform enthält auch Links zu anderen Webseiten. getvoila ist nicht für den Inhalt der verlinkten Inhalte verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt des Vertragsverhältnisses.

 

  1. VERTRAULICHKEIT

11.1.   Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller vertraglichen Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die jeweils andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt werden und ungeachtet der Art der Informationen, soweit diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich aus den Umständen ergibt, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst dabei insbesondere, aber nicht abschließend technische, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen sowie Informationen in Bezug auf das Vertragsverhältnis sowie dessen Inhalt. Die Parteien stellen sicher, dass dieselbe Vertraulichkeitsverpflichtung ihren Mitarbeitern und Dritten auferlegt wird, die sie beschäftigen und die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen haben. Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen nur soweit an Führungskräfte und Mitarbeiter sowie andere beauftragte Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

 

11.2.      Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertragsverhältnisses zu qualifizieren sind Informationen, die nachweislich bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits allgemein bekannt bzw. veröffentlicht waren oder nach Beginn des Vertragsverhältnisses ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden.


  1. DATENSCHUTZ

12.1.       Die Parteien sind sich einig, dass sie grundsätzlich jeweils unabhängig voneinander als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 lit. 7 Datenschutz-Grundverordnung (“DS-GVO“) personenbezogene Daten erheben und verarbeiten und nicht gem. Art. 26 DS-GVO gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich sind.


12.2.      getvoila verarbeitet die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner MitarbeiterInnen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der unter www.getvoila.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

11.1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sowohl des UN-Kaufrechts als auch aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. 


13.2.   Die Parteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz von getvoila. getvoila ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.


13.3.      Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht.


13.4.      Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages. 


Juli 2024