Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner Vertrieb
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner – Vertrieb –
0. PRÄAMBEL
0.1. Die Dine In Taste GmbH (nachfolgend “getvoila“) betreibt vornehmlich eine Online-Plattform, welche die Möglichkeit zur Bestellung von Gastronomie-Leistungen bietet.
0.2. Sowohl privat als auch gewerblich auftretende Kunden (“Kunden“) können von getvoila Gastronomie-Leistungen beziehen. Getvoila bedient sich dazu im Innenverhältnis der Hilfe von verschiedenen Partnern und kauft von diesen die Gastronomie-Leistungen ein, um diese dann im eigenen Namen an Kunden weiterzuvertreiben.
0.3. Die Gastronomie-Leistungen können insbesondere – aber nicht abschließend – in der Zubereitung, Vorbereitung und Verpackung von Lebensmitteln bestehen, die dann als vorbereitete (gegebenenfalls auch vorverpackte Lebensmittel umfassende) Koch-Sets - im gefrorenem oder im nicht gefrorenem Zustand - zur finalen Zubereitung zur Verfügung gestellt werden oder aber als bereits final und frisch zubereitete Speisen und Getränke. Im Falle der vorgenannten final und frisch zubereiteten Speisen und Getränke erfolgt diese Zubereitung seitens getvoilas, oder eines mit getvoila kooperierenden Dritten, auf Basis der vom Partner zur Verfügung gestellten Koch-Sets und erfolgt nicht seitens des Partners.
0.4. Der Partner ist ein gewerblicher Anbieter von Gastronomie-Leistungen.
- VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Einkauf oben genannter Gastronomie-Leistungen des Partners durch getvoila. Getvoila kauft und verkauft die Gastronomie-Leistungen des Partners im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Verträge zum Weiterverkauf der Gastronomie-Leistungen mit den Kunden schließt getvoila im eigenen Namen ab ohne Einbeziehung des Partners, sodass diese Weiterverkaufs-Verträge nicht Gegenstand des hiesigen Vertrags sind. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Partners durch getvoila findet nicht statt.
1.2. Hinsichtlich des Weitervertriebs der von dem Partner bezogenen Gastronomie-Leistungen steht getvoila die Wahl des Vertriebswegs gänzlich frei, sodass die Gastronomie-Leistungen über die Online-Plattform getvoilas, aber auch über jegliche anderen Vertriebswege vertrieben werden können, wie beispielsweise (aber nicht abschließend) Webseiten, Plattformen oder Portale von Dritten oder auch nicht digitale oder nicht onlinebasierte Vertriebskanäle.
1.3. Ferner ist dem Partner bewusst, dass die Kunden getvoilas die Gastronomie-Leistungen sowohl für private Zwecke aber auch für eigene gewerbliche Zwecke (bspw. für einen weiteren Weiterverkauf) von getvoila erwerben können.
1.4. Die Parteien vereinbaren keine Mindestabsatzziele und getvoila verpflichtet sich nicht zur Abnahme einer Mindestmenge.
- ABWICKLUNG
2.1. Kauft getvoila bei dem Partner Gastronomie-Leistungen unter diesem Vertrag ein, so wird der Partner diese termingerecht, wie von getvoila dem Partner mitgeteilt, herstellen und zubereiten, sowie entsprechend den von getvoila mitgeteilten Vorgaben ordnungsgemäß verpacken und für den Versand unmittelbar vorbereiten, gegebenenfalls entsprechend beschriften oder markieren, und sodann ordnungsgemäß an getvoila oder an eine von getvoila mitgeteilte Adresse versenden. Sofern keine Vorgaben für die Verpackung gemacht werden, sind die Gastronomie-Leistungen in einer Weise zu verpacken, die eine für die gehobene Gastronomie geeignete Ankunft der Gastronomie-Leistungen beim Empfänger gewährleistet. Soweit getvoila dem Partner Versandboxen zur Verfügung stellt, hat der Partner diese zu verwenden.
2.2. Der Partner wird dafür Sorge tragen, dass die Kühlkette in Bezug auf die Gastronomie-Leistungen und die darin enthaltenen Waren bis zum Versand gewahrt und entsprechend der Vorgaben von getvoila sowie der einschlägigen Bestimmungen nicht unterbrochen wird. Dabei wird der Partner insbesondere keine noch warmen Waren in bereits gekühlte – oder für eine kühle Lagerung vorgesehene – Versandboxen legen.
- ALLGEMEINE AUSGESTALTUNG DER ZUSAMMENARBEIT
3.1. Wird der Partner von einem Kunden von getvoila hinsichtlich einer vertragsgegenständlichen Leistung kontaktiert, wird der Partner den Kunden unverzüglich an getvoila verweisen und (sofern rechtlich zulässig) die Kommunikation des Kunden an getvoila weiterleiten.
3.2. Der Partner wird Kunden von getvoila nicht kontaktieren, um Verträge abzuschließen und dadurch die Einbeziehung getvoilas zu umgehen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Partner zu diesem Zweck von einem Kunden kontaktiert wird. So wird der Partner den Kunden auch nur die von getvoila zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien zukommen lassen und nicht auch eigene Marketingmaterialien des Partners (davon ausgenommen sind zwischen den Parteien zuvor vereinbarte Inhalte der Koch-Sets, wie bspw. Menüs, Goodies, etc.). Im Falle der Zuwiderhandlung des Partners gegen diese Ziffer 2.2 ist getvoila insbesondere nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen und jeder Fall der Zuwiderhandlung begründet eine Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von getvoila gestellt wird, gerichtlich überprüfbar ist und auf etwaige Schadensersatzansprüche von getvoila angerechnet wird
3.3. Der Partner sichert zu, pro Monat insgesamt zwei Social Media Postings in Bezug auf getvoila samt Verlinkung von getvoila - vorab abgestimmt mit den zuständigen Mitarbeitern von getvoila - über die Kanäle des Partners zu veröffentlichen. Der Partner wird dabei das einschlägige Recht, insbesondere die Regelungen des Wettbewerbsrechts, beachten und kommerzielle Werbung als solche kennzeichnen. Der Partner gestattet getvoila die Nutzung seiner eigenen Social-Media-Konten für kostenpflichtige Social-Media-Werbung als Werbetreibender für die Produkte des Partners, wobei getvoila alle Kosten trägt.
3.4. Getvoila ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen. Dabei wird getvoila jedoch sicherstellen, dass die ihr obliegenden Pflichten auch von Dritten eingehalten werden.
- PFLICHTEN DES PARTNERS
4.1. Der Partner bestätigt getvoila gegenüber, über alle (behördlichen) Genehmigungen zu verfügen, die zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Gastronomie-Leistungen erforderlich sind (“Notwendige Genehmigungen“). Der Partner stellt sicher, dass er während der Vertragslaufzeit jederzeit über alle Notwendigen Genehmigungen verfügt und teilt getvoila unverzüglich in Textform mit, sobald dies nicht mehr der Fall ist.
4.2. Der Partner sichert getvoila gegenüber zu, dass die Waren in Zusammenhang mit den Gastronomie-Leistungen qualitativ hochwertig sind und nach dem anwendbaren Recht, insbesondere den anwendbaren lebensmittelrechtlichen Bestimmungen – einschließlich des deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetzbuchs (LFGB) bzw. des österreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), der EG-Lebensmittel-Basisverordnung und der EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene – sowie dem deutschen Gaststättengesetz bzw. der österreichischen Gewerbeordnung (soweit anwendbar) und sonstigen einschlägigen Bestimmungen gelagert, verarbeitet, hergestellt und verpackt werden sowie im Sinne des vorliegenden Vertrags weitergegeben werden dürfen. Der Partner verpflichtet sich, alle für seinen Tätigkeitsbereich anwendbaren Bestimmungen einzuhalten sowie Vorgaben in Bezug auf Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten zu beachten, sofern ihm dies mitgeteilt wurde und er die Beachtung gegenüber getvoila bestätigt hat.
4.3. Der Partner wird getvoila alle für die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit benötigten Informationen (“Benötigte Informationen“) und Auskünfte, insbesondere auch zum Weiterverkauf und Weitervertrieb der Gastronomie-Leistungen des Partners – auch ohne gesonderte Aufforderung – zur Verfügung stellen, bzw. diese eigenständig in von getvoila zur Verfügung gestellte Systeme eintragen (soweit diese Systeme von getvoila vorgehalten werden). Zu den Benötigten Informationen gehören auch die in den Waren der Gastronomie-Leistungen des Partners enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Zutaten, Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe, sowie sonstige kennzeichnungspflichtige Informationen (entsprechend den geltenden Gesetzen). Von Benötigten Informationen umfasst sind auch sämtliche Informationen, die getvoila für die rechtskonforme Umsetzung sämtlicher anwendbarer steuerlicher Bestimmungen benötigt. Der Partner hat nach erfolgter Aufforderung durch getvoila unverzüglich sämtliche Dokumente und Informationen zu übermitteln. Zudem wird der Partner getvoila unverzüglich über etwaige unternehmerische Veränderungen proaktiv informieren, welche für das bestehende Vertragsverhältnis bzw. für getvoila selbst mit potenziellen steuerlichen Konsequenzen verbunden sein könnten.
4.4. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, der vom Partner übermittelten Benötigten Informationen, ist ausschließlich der Partner verantwortlich, sodass getvoila keine Verantwortung für die von dem Partner stammenden Informationen übernimmt. Dabei trifft getvoila auch keine Prüfpflicht auf inhaltliche Richtigkeit hinsichtlich der Angaben des Partners. Der Partner stellt getvoila von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder Kunden frei, die diese gegenüber getvoila aufgrund von schuldhaftem Verhalten des Partners wegen fehlenden und/oder fehlerhaften Benötigten Informationen (insbesondere auf Grundlage der LMIV, der deutschen LMZDV bzw. der österreichischen ZuV, der deutschen PAngV bzw. des österreichischen PrAG, etc.), aufgrund von Verstößen des Partners gegen anwendbares Recht, insbesondere Informations- oder Kennzeichnungspflichten (auch in Bezug auf Grundpreisangaben, Pfand und Inhaltsstoffe), oder aber aufgrund von Verstößen des Partners gegen das LBFG, die EG-Lebensmittel-Basisverordnung und die EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene, geltend machen. In diesem Zusammenhang stellt der Partner getvoila auch hinsichtlich sämtlicher aufgrund dessen verursachten Schäden oder Kosten auf erstes Anfordern frei.
4.5. Der Partner wird die Benötigten Informationen stets auf dem aktuellen Stand halten, sodass diese zu jeder Zeit vollständig und zutreffend sind. Entsprechend vorgenommene, unverzügliche Änderungen an den Benötigten Informationen in den von getvoila zur Verfügung gestellten Systemen (soweit diese Systeme von getvoila vorgehalten werden) sind getvoila auch unverzüglich in Textform (etwa per E-Mail) mitzuteilen. Der Partner trägt die Nachteile, die ihm oder getvoila durch eine unterlassene Änderung des Partners oder eine unterlassene unverzügliche Mitteilung einer Änderung entstehen. Bei einem Verstoß gegen diese Aktualisierungspflicht des Partners ist getvoila nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen und jeder Fall der Zuwiderhandlung begründet eine Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von getvoila gestellt wird, gerichtlich überprüfbar ist und auf etwaige Schadensersatzansprüche von getvoila angerechnet wird
4.6. Der Partner wird den Gastronomie-Leistungen einen Handzettel für den Kunden beilegen, welcher alle in den Waren der Gastronomie-Leistungen enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Zutaten, Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe, sowie sonstige kennzeichnungspflichtige Informationen, aber auch relevante Angaben zu Grundpreisangaben, Pfand, etc. (entsprechend den geltenden Gesetzen) vollumfänglich ausweist. Der Partner stellt in diesem Zusammenhang getvoila von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber getvoila aufgrund von Versäumnissen des Partners in Bezug auf die vorgenannte Pflicht (insbesondere auf Basis der LMIV, der deutschen LMZDV bzw. der österreichischen ZuV, der deutschen PAngV bzw. des österreichischen PrAG, etc.) geltend machen. In diesem Zusammenhang stellt der Partner getvoila auch hinsichtlich sämtlicher aufgrund dessen verursachter Schäden oder Kosten auf erstes Anfordern frei.
4.7. Darüber hinaus wird der Partner getvoila in Bezug auf die jeweiligen Gastronomie-Leistungen und Waren ohne gesonderte Aufforderung die entsprechenden Haltbarkeits- und Verzehrzeiträume mitteilen, in welchen die Gastronomie-Leistungen und Waren ohne Bedenken verzehrt werden können. Die vorgenannten Zeiträume wird der Partner zusätzlich auch auf den Handzettel aufnehmen. Der Partner steht dafür ein, dass ein Verzehr innerhalb der mitgeteilten Haltbarkeits- und Verzehrzeiträume (bei Befolgung entsprechender Kühlanweisungen) gänzlich unbedenklich ist.
4.8. Soweit die Gastronomie-Leistungen des Partners in der Zurverfügungstellung von Koch-Sets bestehen, welche nach Einvernehmen der Parteien von getvoila, oder einem mit getvoila kooperierenden Dritten zu Speisen oder Getränken final und frisch zubereitet werden sollen, wird der Partner den Koch-Sets angemessene Zubereitungsanleitungen beifügen. Der Partner haftet getvoila gegenüber für Schäden aufgrund von fehlenden oder fehlerhaften Zubereitungsanleitungen des Partners, sofern der Partner diese zu vertreten hat. Der Partner stellt getvoila, deren verbundene Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen getvoila wegen einer diesbezüglich vom Partner zu vertretenden Verletzungshandlung geltend gemacht werden. Insofern hält der Partner getvoila, deren verbundene Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter von allen getvoila hierdurch entstandenen Schäden und Kosten (unter Einschluss von Gerichts- und Vergleichskosten und der Kosten für eine nach billigem Ermessen von getvoila erforderlichen Rechtsberatung) schadlos.
4.9. Im Verhältnis zwischen den Parteien ist getvoila zu keinem Zeitpunkt als Hersteller der Waren in den Gastronomie-Leistungen oder als Hersteller der Gastronomie-Leistungen selbst anzusehen. Vielmehr ist der Partner Hersteller der Waren in den Gastronomie-Leistungen oder der Gastronomie-Leistungen selbst; dies gilt sowohl gegenüber getvoila als auch gegenüber den Kunden.
4.10. Der Partner wird sich eigenständig, sofern er den einschlägigen Bestimmungen unterfällt, bei den in Bezug auf Verpackungsmaterialien zuständigen Stellen (bspw. bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister - ZSVR - gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz) rechtzeitig vor Beginn des Vertragsverhältnisses registrieren und dort während der Dauer des Vertragsverhältnisses registriert bleiben. Die Prüfung und Entscheidung darüber, ob der Partner den insofern maßgeblichen Bestimmungen unterfällt, und sich in ein entsprechendes Register einzutragen hat, obliegt einzig dem Partner und nicht getvoila.
- PREISE UND ZAHLUNGSABWICKLUNG
5.1. Getvoila zahlt an den Partner den zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Einkaufs der jeweiligen Gastronomie-Leistungen vereinbarten Preis.
5.2. Zahlungen von getvoila an den Partner erfolgen auf das im Partnervertrag angegebene Bankkonto des Partners. Im Falle von Änderungen dieses Bankkontos wird der Partner oder eine entsprechend autorisierte Person des Partners getvoila unverzüglich in Textform darüber informieren.
5.3. Getvoila ist in der Gestaltung ihrer Preise und Bedingungen gegenüber den Kunden frei.
- VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
6.1. Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge zum Bezug von Gastronomie-Leistungen sind überwiegend einzelne Kaufverträge, die mit Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten enden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf oder eine solche zulässig ist.
6.2. Das den einzeln abzuschließenden Kaufverträgen zu Grunde liegende Dauerschuldverhältnis zwischen den Parteien wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf derselben Form wie die Eingehung des Vertrags.
6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.4. Nach Vertragsbeendigung bleiben jegliche Verpflichtungen aus dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte vollständig abgewickelt sind. Zudem wird der Partner auch nach Vertragsbeendigung bei Aufforderung durch getvoila unverzüglich etwaige - etwa für steuerliche Zwecke erforderliche – Dokumente, Bestätigungen und Informationen übermitteln und das ggf. zur Verfügung gestellte Verpackungs- und Versandmaterial umgehend auf eigene Kosten an getvoila zurückzusenden.
- SCHUTZRECHTE
7.1. Der Partner gewährt getvoila für die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit und dabei insbesondere für den Weitervertrieb der Gastronomie-Leistungen sowie für mit dem Weitervertrieb der Gastronomie-Leistungen zusammenhängende Werbemaßnahmen ein räumlich und inhaltlich unbegrenztes einfaches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an seinen Marken und sonstigen Kennzeichenrechten (z. B. Name, Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnung, Logos, etc.) sowie an allen sonstigen Schutzrechten, die der Partner an von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Fotos, Informationen und sonstigen Materialien hält. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ungeachtet der Art und des Umfangs der Nutzung und der Werbung, sowie ungeachtet des Verbreitungsmediums. Getvoila ist berechtigt Logos des Partners zum Zwecke der Harmonisierung falls geboten grafisch anzupassen.
7.2. Sämtliche an den von getvoila dem Partner im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Materialien, Unterlagen, Informationen, Daten, Fotos, etc. bestehenden Urheber-, Eigentums-, oder sonstigen Schutzrechte verbleiben bei getvoila. getvoila gewährt dem Partner während der Laufzeit dieses Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an seinen Marken und sonstigen Kennzeichenrechten (z. B. Name, Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnung, Logos, etc.) sowie an sonstigen Schutzrechten, die getvoila an von ihr dem Partner im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Fotos, Informationen und sonstigen Materialien hält, ausschließlich zu Zwecken der Durchführung von Werbemaßnahmen im Rahmen der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit. Eine Nutzung und Weitergabe der Unterlagen, Daten, Fotos, Informationen und sonstigen Materialien außerhalb des Vertragsumfangs ist untersagt und jeder Fall der Zuwiderhandlung – insbesondere die Weitergabe an Konkurrenzunternehmen von getvoila - begründet eine Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von getvoila gestellt wird, gerichtlich überprüfbar ist und auf etwaige Schadensersatzansprüche von getvoila angerechnet wird.
7.3. Der Partner steht dafür ein, dass durch die Nutzung der von ihm eingeräumten Nutzungsrechte keine Rechte Dritter verletzt werden und er berechtigt ist, getvoila die Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang einzuräumen. Der Partner stellt getvoila, deren verbundene Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter sowie die Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen getvoila wegen einer vom Partner zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten (einschließlich Geschäftsgeheimnissen und Knowhow) geltend gemacht werden. Insofern hält der Partner getvoila, deren verbundene Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter sowie die Kunden von allen getvoila hierdurch entstandenen Schäden und Kosten (unter Einschluss von Gerichts- und Vergleichskosten und der Kosten für eine nach billigem Ermessen von getvoila erforderlichen Rechtsberatung) schadlos.
- HAFTUNG
8.1. Getvoila haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet getvoila jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von getvoila jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
8.2. Soweit die Haftung von getvoila ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4. Soweit ein Kunde getvoila gegenüber Haftungsansprüche, insbesondere wegen mangelhafter Gastronomie-Leistungen und/oder verspäteter Lieferungen (soweit einschlägig), geltend macht, die allein oder überwiegend auf eine Vertragsverletzung durch den Partner gegenüber getvoila, gestützt werden, wird der Partner getvoila von allen Ansprüchen des Kunden oder Dritter auf erstes Anfordern freistellen und getvoila auch die hierbei entstehenden Schäden und angemessenen Kosten (unter Einschluss von Gerichts- und Vergleichskosten und der Kosten für eine nach billigem Ermessen von getvoila erforderlichen Rechtsberatung) erstatten.
- VERTRAULICHKEIT
9.1. Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller vertraglichen Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die jeweils andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt werden und ungeachtet der Art der Informationen, soweit diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich aus den Umständen ergibt, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst dabei insbesondere aber nicht abschließend technische, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen sowie Informationen in Bezug auf den Partnervertrag sowie dessen Inhalt. Die Parteien stellen sicher, dass dieselbe Vertraulichkeitsverpflichtung ihren Mitarbeitern und Dritten auferlegt wird, die sie beschäftigen und die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen haben. Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen nur soweit an Führungskräfte und Mitarbeiter sowie andere beauftragte Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
9.2. Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertragsverhältnisses zu qualifizieren sind Informationen, die nachweislich bei Abschluss des Partnervertrags bereits allgemein bekannt bzw. veröffentlicht waren oder nach Abschluss des Partnervertrags ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden.
- DATENSCHUTZ
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass sie grundsätzlich jeweils unabhängig voneinander als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 lit. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten erheben und verarbeiten und nicht gem. Art. 26 DS-GVO gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich sind.
10.2. Ferner prüfen die Parteien die Erforderlichkeit des Abschlusses einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Sollte eine solche erforderlich sein, schließen die Parteien gesondert eine entsprechende Vereinbarung ab.
10.3. Getvoila verarbeitet die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten des Partners oder seiner MitarbeiterInnen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der unter www.getvoila.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.
- ANPASSUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER
11.1. Getvoila behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner jederzeit zu ändern, soweit dies aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Weiterentwicklungen des Geschäftsmodells, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen Gründen erforderlich ist und den Partner nicht unangemessen benachteiligt.
11.2. Getvoila wird den Partner über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail aufmerksam machen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.
11.3. Widerspricht der Partner der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner nicht innerhalb von 2 Wochen - beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt - gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner als vom Partner angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch des Partners hat jede Partei das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht.
12.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
12.3. Die Parteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz von getvoila. Getvoila ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
12.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages.
Mai 2023