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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

0. PRÄAMBEL

 

0.1.        Die Dine In Taste GmbH (nachfolgend “getvoila“) betreibt eine Online-Plattform, die insbesondere (a) Endkunden die Möglichkeit zum Bestellen von Gastronomie-Leistungen bietet und (b) die Bearbeitung von solchen Bestellungen und entsprechenden Bezahlungen auf www.getvoila.com sowie damit verbundenen Webseiten und Apps (“Plattform“) ermöglicht. 

 

0.2.        Privat oder gewerblich auftretende Endkunden (“Kunden“) können dabei über getvoila insbesondere Leistungen im Bereich der Gastronomie bestellen. Getvoila bedient sich dazu im Innenverhältnis der Hilfe von verschiedenen Partnern und kauft von diesen die Gastronomie-Leistungen ein, um diese dann im eigenen Namen an seine Kunden weiterzuverkaufen. In diesem Zusammenhang ist getvoila daran interessiert, auch die entsprechenden Leistungen des Partners als Wiederverkäufer auf der Plattform an Kunden zu vertreiben. 

 

0.3.        Die Gastronomie-Leistungen des Partners können dabei beispielsweise in der Zubereitung, Vorbereitung und Verpackung von Lebensmitteln und Waren bestehen, die dann als vorbereitete Koch-Sets (gegebenenfalls auch vorverpackte Lebensmittel umfassend) Kunden zur finalen Zubereitung zur Verfügung gestellt werden.

 

0.4.        Der Partner ist ein gewerblicher Anbieter von Gastronomie-Leistungen.

 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

 

1.1.        Gegenstand dieses Vertrages ist die Präsentation der Gastronomie-Leistungen des Partners durch getvoila sowie die Annahme von entsprechenden Kundenbestellungen gerichtet auf die Gastronomie-Leistungen, im eigenen Namen durch getvoila. Dabei schließt getvoila mit den Kunden Verträge über die Gastronomie-Leistungen im eigenen Namen ab. Für diese Verträge mit den Kunden gelten gesonderte Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinsichtlich des Weitervertriebs der von dem Partner bezogenen Gastronomie-Leistungen steht getvoila die Wahl des Vertriebswegs gänzlich frei, sodass die Gastronomie-Leistungen über die Online-Plattform getvoilas, aber auch über jegliche anderen Vertriebswege vertrieben werden können, wie beispielsweise (aber nicht abschließend) Webseiten, Plattformen oder Portale von Dritten oder auch nicht digitale oder nicht onlinebasierte Vertriebskanäle.

 

1.2.        Der Versand der Waren im Rahmen der Gastronomie-Leistungen an die Kunden liegt im Aufgabenbereich von getvoila und wird nicht seitens des Partners geschuldet. Es steht getvoila frei von den Kunden eine Auslieferungsgebühr für die auszuliefernden Bestellungen zu erheben.

 

1.3.        Die Parteien vereinbaren keine Mindestabsatzziele und getvoila verpflichtet sich nicht zur Abnahme einer Mindestmenge.

 

 

  1.            ALLGEMEINE AUSGESTALTUNG DER ZUSAMMENARBEIT 

 

2.1.        Getvoila kauft und verkauft die Gastronomie-Leistungen des Partners im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Getvoila ist ein selbständiges Unternehmen und kein Arbeitnehmer des Partners, umgekehrt ist der Partner kein Arbeitnehmer von getvoila. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Partners durch getvoila findet nicht statt.

 

2.2.        Wird der Partner von einem Kunden von getvoila hinsichtlich einer vertragsgegenständlichen Bestellung kontaktiert, wird der Partner den Kunden unverzüglich an getvoila verweisen und (sofern rechtlich zulässig) die Kommunikation des Kunden an getvoila weiterleiten.

 

2.3.        Der Partner wird die Kunden von getvoila nicht außerhalb der Plattform kontaktieren, mit dem Zweck Verträge abzuschließen und das Entstehen oder die Geltendmachung eines Servicegebührenanspruchs von getvoila zu umgehen. So wird der Partner den Kunden auch nur die von getvoila zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien zukommen lassen und nicht auch eigene Marketingmaterialien des Partners (davon ausgenommen sind zwischen den Parteien zuvor vereinbarte Inhalt der Koch-Sets, wie bspw. Menüs, Goodies, etc.). Im Falle der Zuwiderhandlung des Partners gegen diese Ziffer 2.3 ist getvoila nach eigenem Ermessen berechtigt, (a) die vertraglichen Leistungen nach vorheriger Ankündigung zu sperren bzw. den Partner von der Plattform zu entfernen und/oder (b) den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 

 

2.4.        Der Partner sichert zu, pro Monat insgesamt zwei Social Media Postings in Bezug auf getvoila samt Verlinkung von getvoila - vorab abgestimmt mit den zuständigen Mitarbeitern von getvoila - über die Kanäle des Partners zu veröffentlichen. Der Partner wird dabei das einschlägige Recht, insbesondere die Regelungen des Wettbewerbsrechts, beachten und kommerzielle Werbung als solche kennzeichnen. Der Partner gestattet getvoila die Nutzung seiner eigenen Social-Media-Konten für kostenpflichtige Social-Media-Werbung als Werbetreibender für die Produkte des Partners, wobei getvoila alle Kosten trägt.

 

 

2.5.        Getvoila ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen. Dabei wird getvoila jedoch sicherstellen, dass die ihr obliegenden Pflichten auch von Dritten eingehalten werden.

 

  1. BESTELLABWICKLUNG 

 

3.1.        Der Partner wird getvoila jeweils vorab für die kommenden drei Kalendermonate in Textform mitteilen, wie viele Bestellungen seiner Gastronomie-Leistungen durch Kunden (aus Kapazitätsgründen) in den jeweiligen Monaten möglich sein werden. Diese Mitteilung des Partners gilt als Angebot zum Abschluss entsprechender Verträge in Bezug auf die Gastronomie-Leistungen an getvoila. Sofern ein Kunde bei getvoila über die Plattform (oder auf andere Weise) eine Bestellung aufgibt, die sich auf Gastronomie-Leistungen bezieht, welche getvoila von dem Partner bezieht, erhält der Partner eine entsprechende Benachrichtigung seitens getvoila (meist per E-Mail). Diese Benachrichtigung gilt als Annahme des bereits von dem Partner abgegeben Angebots auf Vertragsschluss in Bezug auf die mitgeteilten Gastronomie-Leistungen. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung von getvoila beim Partner kommt der Vertrag zwischen  den Parteien über die bestellten Gastronomie-Leistungen zustande. Getvoila versendet sodann eine eigene Bestellbestätigung an den Kunden, wodurch der Vertrag zwischen getvoila und dem Kunden zustande kommt.   

 

3.2.        Bei vom Partner angenommenen Bestellungen wird der Partner die bestellten Gastronomie-Leistungen termingerecht, wie von getvoila beim Partner bestellt, herstellen und zubereiten, sowie entsprechend den von getvoila mitgeteilten Vorgaben ordnungsgemäß verpacken und im Namen und Auftrag von getvoila für den Versand unmittelbar an den Kunden vorbereiten und gegebenenfalls entsprechend beschriften oder markieren. Erfolgt die Zubereitung, Verpackung oder Vorbereitung für den Versand durch den Partner verspätet, gilt insbesondere Ziffer 7. Sofern keine Vorgaben für die Verpackung gemacht werden, ist die Bestellung in einer Weise zu verpacken, die eine für die gehobene Gastronomie geeignete Ankunft der Bestellung beim Kunden gewährleistet. Soweit getvoila dem Partner Versandboxen zur Verfügung stellt, hat der Partner diese zu verwenden.

 

3.3.        Der Partner wird dafür Sorge tragen, dass die Kühlkette in Bezug auf die Bestellung und die darin enthaltenen Waren bis zum Versand der Bestellung an den Kunden gewahrt und entsprechend der Vorgaben von getvoila sowie der einschlägigen Bestimmungen nicht unterbrochen wird. Dabei wird der Partner insbesondere keine noch warmen Waren in bereits gekühlte – oder für eine kühle Lagerung vorgesehene – Versandboxen legen.

 

3.4.         Der Partner wird Bestellungen von getvoila zu seinen Gastronomie-Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrages grundsätzlich annehmen und bearbeiten. Ablehnen wird der Partner Bestellungen von getvoila nur bei Vorliegen und Angabe eines berechtigten Interesses. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Partner die Bestellung wegen Produktionsschwierigkeiten, Nichtbelieferung von Vorlieferanten, unerwartet hoher Nachfrage oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht annehmen kann. Der Servicegebührenanspruch von getvoila bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen der Partner eingehende Bestellungen von getvoila ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses ablehnt. Der Partner trägt die Darlegungs- und Beweislast dahingehend nachzuweisen, dass ein berechtigtes Interesse vorgelegen hat. Sollte der Partner eine bestimmte Gastronomie-Leistung nicht mehr vertreiben, ist er verpflichtet, diese Gastronomie-Leistung nicht mehr anzubieten. 

 

3.5.        Getvoila behält sich das Recht vor, bei wiederholten Ablehnungen oder Nichtbeantwortungen von Bestellungen seitens des Partners nach eigenem Ermessen (a) die vertraglichen Leistungen nach vorheriger Ankündigung zu sperren bzw. den Partner von der Plattform zu entfernen und/oder (b) den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

  1. PFLICHTEN DES PARTNERS

 

4.1.        Der Partner gewährleistet, dass die mitgeteilte Anzahl an möglichen Kundenbestellungen dann auch angenommen und bearbeitet werden können. Im Falle von Änderungen in Bezug auf die mitgeteilte Anzahl an möglichen Kundenbestellungen wird der Partner getvoila unverzüglich vorab in Textform informieren. Ferner wird der Partner getvoila rechtzeitig im Voraus in Textform über eventuelle Nichtverfügbarkeiten, bspw. auch aufgrund von Urlaub, Schließungen, fehlenden Kapazitäten, etc. informieren.

 

4.2.        Der Partner stellt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicher, dass die in seiner Sphäre liegenden technischen Einrichtungen, Leitungen und Empfangsgeräte (z.B. Telefon, Internet, etc.) für die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit funktionsfähig sind und bleiben insbesondere um einen störungsfreien Empfang von eingehenden Bestellungen sicherzustellen.

 

4.3.        Der Partner bestätigt getvoila gegenüber, über alle (behördlichen) Genehmigungen zu verfügen, die zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Gastronomie-Leistungen erforderlich sind (“Notwendige Genehmigungen“). Der Partner stellt sicher, dass er während der Vertragslaufzeit jederzeit über alle Notwendigen Genehmigungen verfügt und teilt getvoila unverzüglich in Textform mit, sobald dies nicht mehr der Fall ist.

 

4.4.        Der Partner sichert getvoila gegenüber zu, dass die Waren in Zusammenhang mit den Gastronomie-Leistungen qualitativ hochwertig sind und nach dem anwendbaren Recht, insbesondere den anwendbaren lebensmittelrechtlichen Bestimmungen – einschließlich des deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetzbuchs (LFGB) bzw. des österreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), der EG-Lebensmittel-Basisverordnung und der EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene – sowie  dem deutschen Gaststättengesetz bzw. der österreichischen Gewerbeordnung (soweit anwendbar) und sonstigen einschlägigen Bestimmungen gelagert, verarbeitet, hergestellt und verpackt werden sowie im Sinne des vorliegenden Vertrags weitergegeben werden dürfen. Der Partner verpflichtet sich, alle für seinen Tätigkeitsbereich anwendbaren Bestimmungen einzuhalten sowie Vorgaben in Bezug auf Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten von Kunden zu beachten, sofern ihm dies mitgeteilt wurde und er die Beachtung gegenüber getvoila bestätigt hat.

 

4.5.        Der Partner wird getvoila alle für die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit benötigten Informationen (“Benötigte Informationen“) und Auskünfte, insbesondere auch zur Präsentation der Gastronomie-Leistungen des Partners auf der Plattform, – auch ohne gesonderte Aufforderung – zur Verfügung stellen, bzw. diese eigenständig in von getvoila zur Verfügung gestellte Systeme eintragen (soweit diese Systeme von getvoila vorgehalten werden). Zu den Benötigten Informationen gehören auch die in den Waren der Gastronomie-Leistungen des Partners enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Zutaten, Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe, sowie sonstige kennzeichnungspflichtige Informationen (entsprechend den geltenden Gesetzen). Getvoila behält sich das Recht vor, die Präsentation der Gastronomie-Leistungen des Partners auf der Plattform, von der Zurverfügungstellung aller Benötigten Informationen sowie aller weiteren vertragswesentlichen oder gesetzlich erforderlichen Informationen oder behördlichen Unterlagen durch den Partner abhängig zu machen. Von Benötigten Informationen umfasst sind auch sämtliche Informationen, die getvoila für die rechtskonforme Umsetzung sämtlicher anwendbarer steuerlicher Bestimmungen benötigt. Der Partner hat nach erfolgter Aufforderung durch getvoila unverzüglich sämtliche Dokumente und Informationen zu übermitteln. Zudem wird der Partner getvoila unverzüglich über etwaige unternehmerische Veränderungen proaktiv informieren, welche für das bestehende Vertragsverhältnis bzw. für getvoila selbst mit potenziellen steuerlichen Konsequenzen verbunden sein könnten.

 

4.6.        Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, der vom Partner übermittelten Benötigten Informationen, ist ausschließlich der Partner verantwortlich, sodass getvoila keine Verantwortung für die von dem Partner stammenden Informationen übernimmt. Dabei trifft getvoila auch keine Prüfpflicht auf inhaltliche Richtigkeit hinsichtlich der Angaben des Partners. Der Partner stellt getvoila von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber getvoila aufgrund von schuldhaftem Verhalten des Partners wegen fehlenden und/oder fehlerhaften Benötigten Informationen (insbesondere auf Grundlage der LMIV, der deutschen LMZDV bzw. der österreichischen ZuV, der deutschen PAngV bzw. des österreichischen PrAG, etc.), aufgrund von Verstößen des Partners gegen anwendbares Recht, insbesondere Informations- oder Kennzeichnungspflichten (auch in Bezug auf Grundpreisangaben, Pfand und Inhaltsstoffe), oder aber aufgrund von Verstößen des Partners gegen das LBFG, die EG-Lebensmittel-Basisverordnung und die EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene, geltend machen. In diesem Zusammenhang stellt der Partner getvoila auch hinsichtlich sämtlicher aufgrund dessen verursachten Schäden oder Kosten auf erstes Anfordern frei.

 

4.7.        Der Partner wird die Benötigten Informationen stets auf dem aktuellen Stand halten, sodass diese zu jeder Zeit vollständig und zutreffend sind. Entsprechend vorgenommene, unverzügliche Änderungen an den Benötigten Informationen in den von getvoila zur Verfügung gestellten Systemen (soweit diese Systeme von getvoila vorgehalten werden) sind getvoila auch unverzüglich in Textform (etwa per E-Mail) mitzuteilen. Der Partner trägt die Nachteile, die ihm oder getvoila durch eine unterlassene Änderung des Partners oder eine unterlassene unverzügliche Mitteilung einer Änderung entstehen. Bei einem Verstoß gegen diese Aktualisierungspflicht des Partners ist getvoila nach eigenem Ermessen berechtigt, (a) die vertraglichen Leistungen nach vorheriger Ankündigung zu sperren bzw. den Partner von der Plattform zu entfernen und/oder (b) den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 

 

4.8.        Der Partner wird der Ware einen Handzettel für den Kunden beilegen, welcher alle in der bestellten Ware enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Zutaten, Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe, sowie sonstige kennzeichnungspflichtige Informationen, aber auch relevante Angaben zu Grundpreisangaben, Pfand, etc. (entsprechend den geltenden Gesetzen) vollumfänglich ausweist. Der Partner stellt in diesem Zusammenhang getvoila von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber getvoila aufgrund von Versäumnissen des Partners in Bezug auf die vorgenannte Pflicht (insbesondere auf Basis der LMIV, der deutschen LMZDV bzw. der österreichischen ZuV, der deutschen PAngV bzw. des österreichischen PrAG, etc.) geltend machen. In diesem Zusammenhang stellt der Partner getvoila auch hinsichtlich sämtlicher aufgrund dessen verursachten Schäden oder Kosten auf erstes Anfordern frei.

 

4.9.        Darüber hinaus wird der Partner getvoila in Bezug auf die jeweiligen Gastronomie-Leistungen und Waren die entsprechenden Haltbarkeits- und Verzehrzeiträume mitteilen in welchen die Gastronomie-Leistungen und Waren durch die Kunden ohne Bedenken verzehrt werden können. Die vorgenannten Zeiträume wird der Partner zusätzlich auch dem Kunden gegenüber direkt durch Aufnahme auf den Handzettel mitteilen. Der Partner steht dafür ein, dass ein Verzehr innerhalb der mitgeteilten Haltbarkeits- und Verzehrzeiträume (bei Befolgung entsprechender Kühlanweisungen) gänzlich unbedenklich ist.

 

4.10.        Im Verhältnis zwischen den Parteien ist getvoila zu keinem Zeitpunkt als Hersteller der Waren in den Gastronomie-Leistungen oder als Hersteller der Gastronomie-Leistungen selbst anzusehen. Vielmehr ist der Partner Hersteller der Waren in den Gastronomie-Leistungen oder der Gastronomie-Leistungen selbst; dies gilt sowohl gegenüber getvoila als auch gegenüber den Kunden.

 

4.11.         Der Partner wird sich eigenständig, sofern er den einschlägigen Bestimmungen unterfällt, bei den in Bezug auf Verpackungsmaterialien zuständigen Stellen (bspw. bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister - ZSVR - gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz) rechtzeitig vor Beginn des Vertragsverhältnisses registrieren und dort während der Dauer des Vertragsverhältnisses registriert bleiben. Die Prüfung und Entscheidung darüber, ob der Partner den insofern maßgeblichen Bestimmungen unterfällt, und sich in ein entsprechendes Register einzutragen hat, obliegt einzig dem Partner und nicht getvoila.

 

  1. PREISE UND ZAHLUNGSABWICKLUNG

 

5.1.        Getvoila ist in der Gestaltung ihrer Preise und Bedingungen gegenüber den Kunden frei. 

 

5.2.        Der Partner wird getvoila stets die jeweils aktuellen Preise für seine Gastronomie-Leistungen in Textform mitteilen und bei Änderungen getvoila daher unverzüglich per E-Mail (an partner@getvoila.com) informieren.

 

5.3.        Getvoila zahlt an den Partner die zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Bestellung durch getvoila vereinbarten Preise für die Gastronomie-Leistungen. Getvoila erhebt von dem Partner im Gegenzug für jede Bestellung von Gastronomie-Leistungen des Partners eine Servicegebühr, deren Höhe sich aus dem Partnervertrag ergibt und welche sich auf die Bruttobestellsumme des Kunden bezieht, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Getvoila wird dem Partner eine Abrechnung über die von getvoila beim Partner in einer 2-wöchigen Abrechnungsperiode an den Kunden ausgelieferten Gastronomie-Leistungen (inkl. Ausweisung etwaiger Stornierungsgebühren entsprechend der nachfolgenden Ziffer und ggf. entstandenen Rückforderungsansprüche) sowie der entsprechend angefallenen Servicegebühren zugunsten von getvoila eine Kalenderwoche nach Ende der 2-wöchigen Abrechnungsperiode zukommen lassen. Dies kann auch durch Einstellung der Abrechnung für den Partner in ein von getvoila gegebenenfalls zur Verfügung gestelltes Portal erfolgen. Getvoila verrechnet im Rahmen der Abrechnung etwaige Zahlungsforderungen des Partners basierend auf den bestellten Gastronomie-Leistungen mit den getvoila zustehenden Servicegebührenanforderungen. Jeder Kalendermonat besteht aus zwei Abrechnungsperioden, in die erste 2-wöchige Abrechnungsperiode fallen alle Bestellungen, die zwischen dem 1. und 15. eines Kalendermonats ausgeliefert wurden, in die zweite Abrechnungsperiode fallen alle Bestellungen, die nach dem 15. eines Kalendermonats ausgeliefert wurden. 

 

5.4.        Zahlungen von getvoila an den Partner erfolgen auf das im Partnervertrag angegebene Bankkonto des Partners. Im Falle von Änderungen dieses Bankkontos wird der Partner oder eine entsprechend autorisierte Person des Partners getvoila unverzüglich in Textform darüber informieren. 

 

5.5.        Die Auszahlung an den Partner in Bezug auf Gastronomie-Leistungen erfolgt zwei Kalenderwochen nach Ende der 2-wöchigen Abrechnungsperiode in der die zugrundeliegende Bestellung ausgeliefert wurde. Änderungen zwischen der Abrechnung (siehe 5.3) und Auszahlung sind möglich, sollten in der Zwischenzeit bspw. weitere Rückforderungsansprüche seitens des Kunden entstehen.

 

  1. SONDERAKTIONEN

 

6.1.        Getvoila behält sich vor, Sonderaktionen in Form von Rabatten oder ähnlichen Aktionen zugunsten von Kunden durchzuführen und somit den Kunden die Gastronomie-Leistungen des Partners zu vergünstigten Preisen anzubieten. Getvoila übernimmt dabei gegenüber dem Partner die Preisdifferenz zwischen Sonderaktionspreis und dem Normalpreis. Die Auszahlung erfolgt mit der Abrechnung. Der Servicegebührenanspruch von getvoila richtet sich jedoch nach dem Normalpreis des Partners.

 

  1. WIDERRUF UND STORNIERUNG 

 

7.1.        Die Kunden sind getvoila gegenüber berechtigt, gegebenenfalls gesetzlich bestehende Widerrufsrechte und gegebenenfalls zusätzlich vertraglich eingeräumte Rechte zur Stornierung von Kundenbestellungen getvoila gegenüber auszuüben.

 

7.2.        Soweit ein Kunde gegenüber getvoila ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht in rechtmäßiger Weise fristgerecht ausübt, ist getvoila dem Partner gegenüber berechtigt, die jeweilige Bestellung von getvoila beim Partner kostenfrei zu stornieren. Dieses Stornierungsrecht wird getvoila unverzüglich gegenüber dem Partner in Textform ausüben (E-Mail ist ausreichend). In diesem Fall entsteht kein Anspruch des Partners auf Zahlung für die entsprechenden Gastronomie-Leistungen gegenüber getvoila.

 

7.3.        Soweit ein Kunde gegenüber getvoila sein vertraglich eingeräumtes Recht zur Stornierung einer Bestellung ausübt, erhebt getvoila vom jeweiligen Kunden eine Stornierungsgebühr. Getvoila steht es jedoch frei, einem Kunden eine anfallende Stornierungsgebühr in Abstimmung mit dem Partner aus Kulanzgründen vollständig oder teilweise zu erlassen. Sollten dem Partner bereits Kosten in Zusammenhang mit der vom Kunden stornierten Bestellung entstanden sein, so beträgt die Stornierungsgebühr für den Kunden mindestens die Höhe der bereits entstandenen Kosten des Partners.

 

  1. ANSPRÜCHE VON GETVOILA BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN

 

8.1.        Soweit es zu Störungen oder Mängeln in Bezug auf die vom Partner zu erbringenden Leistungen durch vom Partner zu vertretende Umstände kommt (insbesondere aber nicht abschließend Ausfall von Gastronomie-Leistungen, Verspätungen, Qualitäts- oder Quantitätsbeanstandungen des Kunden), steht getvoila ein Ersatzanspruch gegenüber dem Partner in angemessener Höhe zu. Getvoila zustehende Ansprüche kraft Gesetzes bleiben hiervon unberührt. Getvoila ist in diesem Fall ferner berechtigt, den eigenen Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden durch eine Rabattgewährung teilweise oder in vollem Umfang nach eigenem Ermessen zu reduzieren.

 

8.2.         Getvoila ist berechtigt, den unter Ziffer 8.1 genannten Ersatzanspruch gegenüber dem Partner geltend zu machen, indem ein entsprechender Betrag in der folgenden Abrechnung als Gutschrift für getvoila ausgewiesen wird. Dem Partner bleibt der Nachweis unbenommen, dass getvoila überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

  1. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

 

9.1.        Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf derselben Form wie die Eingehung des Vertragsverhältnisses.

 

9.2.        Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

9.3.        Getvoila behält sich im Falle des Vorliegens eines außerordentlichen Kündigungsgrundes zugunsten von getvoila je nach Schwere der Vertragsverletzung als eine weniger belastende Maßnahme im Einzelfall das Recht vor, die Präsentation der Gastronomie-Leistungen des Partners auf der Plattform auszusetzen („offline nehmen“) bis zu dem Zeitpunkt, bis das Ereignis, welches zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dauerhaft entfallen ist oder getvoila die außerordentliche Kündigung ausspricht. Getvoila wird den Partner hierüber informieren.

 

9.4.        Nach Vertragsbeendigung bleiben jegliche Verpflichtungen aus dem Partnervertag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte vollständig abgewickelt sind. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, alle vor Vertragsbeendigung eingegangenen Bestellungen von getvoila, ordnungsgemäß auszuführen. Zudem wird der Partner auch nach Vertragsbeendigung bei Aufforderung durch getvoila unverzüglich etwaige - etwa für steuerliche Zwecke erforderliche – Dokumente, Bestätigungen und Informationen übermitteln und das zur Verfügung gestellte Verpackungs- und Versandmaterial umgehend auf eigene Kosten an getvoila zurückzusenden.

 

 

  1. SCHUTZRECHTE 

 

10.1.      Der Partner räumt getvoila für die Dauer der Zusammenarbeit örtlich und inhaltlich unbeschränkte nicht-exklusive Nutzungsrechte an den Marken und Kennzeichen (z. B. Name, Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnung, Logos, etc.) sowie an allen weiteren von dem Partner zur Verfügung gestellten Materialen, Unterlagen, Daten, Fotos und Informationen für die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit und für damit zusammenhängende Werbemaßnahmen ein. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ungeachtet der Art und des Umfangs der Nutzung sowie ungeachtet des Verbreitungsmediums. Getvoila ist berechtigt Logos des Partners zum Zwecke der Harmonisierung auf der Plattform grafisch anzupassen.

 

10.2.      Sämtliche an den von getvoila dem Partner im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Materialien, Unterlagen, Informationen, Daten, Fotos, etc. (“Materialien“) bestehenden Urheber-, Eigentums-, oder sonstigen Schutzrechte verbleiben bei getvoila. Der Partner erhält hinsichtlich dieser Materialien ein nicht-exklusives, widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht beschränkt auf den Zweck und die Dauer der Zusammenarbeit. Eine Nutzung und Weitergabe der Materialien außerhalb des Vertragsumfangs ist untersagt und jeder Fall der Zuwiderhandlung – insbesondere die Weitergabe an Konkurrenzunternehmen von getvoila - begründet eine Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von getvoila gestellt wird, gerichtlich überprüfbar ist und auf etwaige Schadensersatzansprüche von getvoila angerechnet wird.

 

10.3.      Der Partner steht dafür ein, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Marken, Kennzeichen und Materialien frei von Rechten Dritter sind und dass der Partner berechtigt ist, getvoila die zuvor genannten Rechte an diesen in dem hier vertraglich vereinbarten Umfang einzuräumen bzw. die Nutzung zu gestatten. Der Partner stellt getvoila von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen getvoila wegen einer vom Partner zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten dieser Dritten geltend gemacht werden. Insofern hält der Partner getvoila auch von allen getvoila hierdurch entstandenen Kosten schadlos.

 

  1. HAFTUNG

 

11.1.      Getvoila haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet getvoila jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von getvoila jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.

 

11.2.      Getvoila haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleitungen, UMTS Übertragung).

 

11.3.      Sofern getvoila zumutbare Prüfungen vorgenommen hat, haftet getvoila nicht für Bestellungen von Kunden, die unter dem Einsatz von unrechtmäßig erlangten Zahlungs- oder sonstigen Auftragsdaten (z.B. „Phishing“ von Kreditkartendaten, Identitätstäuschung, etc.) getätigt wurden.

 

11.4.      Soweit die Haftung von getvoila ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

11.5.      Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

11.6.      Soweit ein Kunde getvoila gegenüber Haftungsansprüche, insbesondere wegen mangelhafter Gastronomie-Leistungen und/oder verspäteter Lieferungen, geltend macht, die allein oder überwiegend auf eine Vertragsverletzung durch den Partner, sei es gegenüber dem Kunden oder gegenüber getvoila, gestützt werden, wird der Partner getvoila von allen Ansprüchen des Kunden oder Dritter auf erstes Anfordern freistellen und freihalten und getvoila auch die hierbei entstehenden angemessenen Rechtsverteidigungskosten erstatten.

 

11.7.      Getvoila bemüht sich, eine weitestgehend störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform aufrecht zu halten. Es kann wegen Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme von getvoila (z.B. Stromausfall oder Unterbrechungen des öffentlichen Kommunikationsnetzes) zu zeitweiligen Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform oder zu vereinzelten Fehlern bei der Nutzung der Plattform kommen. Erforderliche Wartungsarbeiten dienen unter anderem der Verbesserung der Funktionalität der Plattform und Steigerung der Effektivität im Bestellvorgang im Sinne des Partners und der Kunden.

 

11.8.      Die Plattform enthält auch Links zu anderen Webseiten. Getvoila ist nicht für den Inhalt der verlinkten Seiten verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieses Vertragsverhältnisses.

 

  1. VERTRAULICHKEIT

 

12.1.      Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller vertraglichen Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die jeweils andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt werden und ungeachtet der Art der Informationen, soweit diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich aus den Umständen ergibt, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst dabei insbesondere aber nicht abschließend technische, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen sowie Informationen in Bezug auf den Partnervertrag sowie dessen Inhalt. Die Parteien stellen sicher, dass dieselbe Vertraulichkeitsverpflichtung ihren Mitarbeitern und Dritten auferlegt wird, die sie beschäftigen und die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen haben. Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen nur soweit an Führungskräfte und Mitarbeiter sowie andere beauftragte Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

 

12.2.      Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertragsverhältnisses zu qualifizieren sind Informationen, die nachweislich bei Abschluss des Partnervertrags bereits allgemein bekannt bzw. veröffentlicht waren oder nach Abschluss des Partnervertrags ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden.

 

  1. DATENSCHUTZ

 

13.1.      Die Parteien sind sich einig, dass sie grundsätzlich jeweils unabhängig voneinander als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 lit. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten erheben und verarbeiten und nicht gem. Art. 26 DS-GVO gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich sind. 

 

13.2.      Ferner prüfen die Parteien die Erforderlichkeit des Abschlusses einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Sollte eine solche erforderlich sein, schließen die Parteien gesondert eine entsprechende Vereinbarung ab.

 

13.3.      Beide Parteien sind gesetzlich oder aufgrund von Einwilligungen der Kunden berechtigt, personenbezogene Daten von Kunden im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses an die jeweils andere Partei zu übermitteln. Beide Parteien werden die übermittelten Daten nur zum Zweck der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses verarbeiten. Sofern der Partner in ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit einem Kunden eintritt, erfolgt die weitere Datenerhebung und Verarbeitung dieser Daten durch den Partner sodann außerhalb dieses Vertragsverhältnisses. 

 

13.4.      Wird die von einem Kunden erteilte Einwilligung gegenüber einer Partei widerrufen, wird die entsprechende Partei von der Übermittlung personenbezogener Daten absehen und die andere Partei über diesen Umstand unterrichten. 

 

13.5.      Die Parteien vereinbaren, dass sie 

  •             jeweils die nach Art 15 ff. DS-GVO geltenden Betroffenenrechte im Einklang mit der DS-GVO sowie dem Bundesdatenschutzgesetz gewährleisten, insbesondere Auskünfte erteilen sowie Löschbegehren hinsichtlich übermittelter Daten umsetzen, soweit jeweils gesetzlich geboten, 
  •            die jeweils andere Partei unverzüglich über die Geltendmachung von Betroffenenrechten hinsichtlich übermittelter Daten informieren und bei der Gewährleistung der Betroffenenrechte in dem nach der DS-GVO erforderlichen Umfang unterstützen werden. 

 

13.6.      Die Parteien vereinbaren, dass sie die andere Partei jeweils unverzüglich über Kontrollmaßnahmen von Aufsichtsbehörden und Anfragen von Behörden unterrichten werden, soweit übermittelte Daten hiervon betroffen sind und sie nicht aufgrund des Gesetzes oder rechtsgültiger Anordnungen hieran gehindert sind. 

 

13.7.       Die Parteien sichern sich unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen gegenseitige Unterstützung bei Einhaltung der in Art. 32 - 36 DS-GVO genannten Pflichten im Hinblick auf die übermittelten Daten zu. 

 

13.8.      Die Parteien haben jeweils notwendige Maßnahmen gem. Art. 32 DS-GVO für die Sicherheit der übermittelten Daten getroffen. 

 

13.9.      Die Parteien vereinbaren, dass sie sich jeweils die für die Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten die notwendigen Informationen im Hinblick auf die übermittelten Daten zur Verfügung stellen. 

 

13.10.    Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten die Regelungen dieser Ziffer 13 solange fort wie eine Partei übermittelte Daten der anderen verarbeitet.

 

13.11.    Getvoila verarbeitet die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten des Partners oder seiner MitarbeiterInnen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der unter www.getvoila.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.

 

  1. ANPASSUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER

 

14.1.      Getvoila behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner jederzeit zu ändern, soweit dies aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Weiterentwicklungen des Geschäftsmodells, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen Gründen erforderlich ist und den Partner nicht unangemessen benachteiligt.

 

14.2.      Getvoila wird den Partner über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail aufmerksam machen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten. 

 

14.3.      Widerspricht der Partner der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner nicht innerhalb von 2 Wochen - beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt - gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner als vom Partner angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch des Partners hat jede Partei das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

15.1.      Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. 

 

15.2.      Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

 

15.3.      Die Parteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz von getvoila. Getvoila ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen. 

 

15.4.      Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages. 

 

 

 

Mai 2023